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Gliederung
Zweiter Teil Insolvenzverfahren
Drittes Hauptstück Sanierungsplan
Vierter Abschnitt Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung
§ 157l Einstellung
Bei einem Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gilt § 157e Abs. 2 nicht.
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