§ 146 Bericht des Insolvenzverwalters
In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date
Vor Beginn der Abstimmung hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage und die bisherige Geschäftsführung des Schuldners sowie über die Ursachen seines Vermögensverfalls und über die voraussichtlichen Ergebnisse einer Durchführung des Insolvenzverfahrens zu berichten.
Rückverweise
ReO · Restrukturierungsordnung
§ 31 Abstimmung über den Restrukturierungsplan
…3) Die Restrukturierungsplantagsatzung kann unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden. (4) In der Restrukturierungsplantagsatzung hat der Restrukturierungsbeauftragte nach § 146 IO zu berichten. (5) Die Restrukturierungsplantagsatzung kann erstreckt werden. § 147 Abs. 2 und 3 sowie § 148a Abs. 1 IO sind…