Dieses Bundesgesetz regelt das Übergabeverfahren mit Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigten Königreich).
Rückverweise
INVÜG · Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz
§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ersetzt im Verhältnis zu Island und Norwegen folgende völkerrechtliche Übereinkommen: 1. das Europäische…