§ 1 Gegenstand
In Kraft seit 01. November 2025
Up-to-date
§ 1 Gegenstand — INVÜG
Dieses Bundesgesetz regelt das Übergabeverfahren mit Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigten Königreich).
§ 7 INVÜG · INVÜG · Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz
§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ersetzt im Verhältnis zu Island und Norwegen folgende völkerrechtliche Übereinkommen: 1. das Europäische…
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