Die maßgeblichen Stimmrechtsanteile im Sinne von § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a betragen:
1. wenn das Zielunternehmen eine Tätigkeit in einem der in Teil 1 der Anlage genannten Bereiche ausübt: 10%, 25% und 50% und
2. in allen anderen Fällen: 25% und 50%.
Rückverweise
InvKG · Investitionskontrollgesetz
§ 5 Besondere Regeln für die Ermittlung der Stimmrechtsanteile
…ein Erwerbsvorgang durch mehrere ausländische Personen gemeinsam, so sind deren Stimmrechtsanteile am Zielunternehmen zusammenzurechnen. (2) Bei der Berechnung des Mindestanteils an Stimmrechten gemäß § 4 sind die Anteile jeder anderen ausländischen Person an dem Zielunternehmen hinzuzurechnen, bei der zumindest eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: 1. eine erwerbende Person hält mindestens…
§ 6 Antragstellung
…Erwerb des beherrschenden Einflusses oder der Vermögensbestandteile erforderlichen Rechtsgeschäfte oder 2. im Fall eines öffentlichen Angebots unverzüglich nach Bekanntgabe der Absicht, ein Angebot zu stellen. (4) Der Genehmigungsantrag hat zu enthalten: 1. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse jeder erwerbenden Person, 2. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden…
§ 1 Definitionen
…oder b) von Stimmrechtsanteilen an einem solchen Unternehmen oder c) eines beherrschenden Einflusses auf ein solches Unternehmen oder d) von wesentlichen Vermögensbestandteilen eines solchen Unternehmens; 4. „erwerbende Person“: eine natürliche oder juristische Person, die einen Vorgang gemäß Z 3 tätigt; 5. „Zielunternehmen“: ein österreichisches Unternehmen im…
§ 2 Genehmigungspflicht
…bei Direktinvestitionen a) im Sinne von § 1 Z 3 lit. b ein Mindestanteil an den Stimmrechten gemäß den §§ 4 und 5 erreicht oder überschritten wird, b) im Sinne von § 1 Z 3 lit. c unabhängig von konkreten Stimmrechtsanteilen ein beherrschender…