(1) Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Direktinvestition zu einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung einschließlich der Krisen- und Daseinsvorsorge im Sinne von Art. 52 und Art. 65 AEUV führen kann, sind deren Auswirkungen in den in der Anlage genannten Bereichen zu prüfen.
(2) Überdies ist bei der Beurteilung einer möglichen Gefährdung im Sinne von Abs. 1 insbesondere auch zu berücksichtigen,
1. ob eine erwerbende Person direkt oder indirekt von der Regierung, einschließlich staatlicher Stellen oder der Streitkräfte, eines Drittstaats, unter anderem aufgrund der Eigentümerstruktur oder in Form beträchtlicher Finanzausstattung, kontrolliert wird,
2. ob eine erwerbende Person, oder eine natürliche Person, die eine leitende Funktion in einer erwerbenden juristischen Person innehat, bereits an Aktivitäten beteiligt ist oder war, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder hatten, und
3. ob ein erhebliches Risiko besteht, dass eine erwerbende Person, oder eine natürliche Person, die eine leitende Funktion in einer erwerbenden juristischen Person innehat, an illegalen oder kriminellen Aktivitäten beteiligt ist oder war.
Rückverweise
InvKG · Investitionskontrollgesetz
§ 3 Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung
…bereits an Aktivitäten beteiligt ist oder war, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder hatten, und 3. ob ein erhebliches Risiko besteht, dass eine erwerbende Person, oder eine natürliche Person, die eine leitende Funktion in einer erwerbenden juristischen Person innehat, an illegalen…
§ 7 Genehmigungsverfahren
…stehen oder b) keine Bedenken gegen den Erwerb bestehen, weil kein begründeter Verdacht einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung im Sinne von § 3 besteht, oder 2. mitzuteilen, dass ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet wird, weil eine eingehendere Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit oder öffentliche Ordnung erforderlich ist. Wird…
§ 8 Amtswegige Einleitung eines Genehmigungsverfahrens
…nach, so hat das führend zuständige Mitglied der Bundesregierung von Amts wegen ein Genehmigungsverfahren einzuleiten und dies der erwerbenden Person oder den erwerbenden Personen mitzuteilen. (3) Die erwerbende Person bzw. die erwerbenden Personen sind verpflichtet, die Angaben gemäß § 6 Abs. 4 Z 1 bis 10 unverzüglich zu…
§ 12 Kooperation bei überprüften Direktinvestitionen in Österreich
…stehen, ist in dieser Mitteilung auch anzugeben, ob der Vorgang 1. ein Projekt oder Programm von Unionsinteresse im Sinne von § 10 Z 3 betreffen kann, 2. zu einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung im Sinne von § 3 in bestimmten anderen EU-Mitgliedstaaten führen könnte und…