§ 48 Rechnungsjahr der Kapitalanlagefonds
In Kraft seit 01. Juli 2011
Up-to-date
§ 48 Rechnungsjahr der Kapitalanlagefonds — InvFG 2011
Das Rechnungsjahr des Sondervermögens ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
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