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Bundesrecht
Bundesgesetze
Investmentfondsgesetz 2011
§ 170
InvFG 2011
§ 170 Gewinnverwendung
In Kraft seit 01. September 2011
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§ 170 Gewinnverwendung — InvFG 2011
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Ausschüttungen eines Pensionsinvestmentfonds sind unzulässig.
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