Dieses Bundesgesetz regelt das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen.
Rückverweise
INÜG · Island-Norwegen-Übergabegesetz
§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ersetzt im Verhältnis zu Island und Norwegen folgende völkerrechtliche Übereinkommen: 1. das Europäische…
…wird dahin teilweise Folge gegeben, dass der angefochtene Übergabebeschluss aufgehoben und die Übergabesache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen wird (§§ 1 ff INÜG iVm § 21 Abs 1 EU-JZG iVm § 31 Abs 6 ARHG iVm § 89 Abs 2a Z 3 StPO). Begründung: Aufgrund des Haftbefehls…