(1) Die Integrationsvereinbarung dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (§ 3 Z 3) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Drittstaatsangehörige verpflichtet, Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien zu erwerben. Der Bund gewährt nach Maßgabe des Gesetzes (§ 14) eine Kostenbeteiligung.
(2) Die Integrationsvereinbarung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:
1. das Modul 1 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften elementaren Sprachverwendung auf dem Sprachniveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und der Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung;
2. das Modul 2 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur selbständigen Sprachverwendung auf dem Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und der vertieften Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
(3) Die näheren Bestimmungen zu den Inhalten der Module 1 und 2 der Integrationsvereinbarung hat die Bundesministerin, die für die Angelegenheiten der Integration zuständig ist, durch Verordnung festzulegen.
Rückverweise
IntG · Integrationsgesetz
§ 9 Modul 1 der Integrationsvereinbarung
…der Drittstaatsangehörige trotz Vorliegen eines Nachweises gemäß Abs. 4 Z 1 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung mangels erforderlicher Kenntnisse gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 nicht erfüllt hat. (7) Der Nachweis über die Erfüllung des Moduls 1 gemäß Abs. 4 Z 1…
§ 10 Modul 2 der Integrationsvereinbarung
…72/2012 nachweist, 6. einen positiven Abschluss im Unterrichtsfach „Deutsch“ nach zumindest vierjährigem Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule nachweist, 7. über eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, oder eine Facharbeiterprüfung gemäß den Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzen der Länder verfügt oder 8…
§ 15 Meldeverpflichtungen
…Erfüllung der Integrationsprüfungen sicherzustellen, hat der Österreichische Integrationsfonds der Behörde auf Anfrage mitzuteilen, ob ein Drittstaatsangehöriger das Modul 1 oder 2 der Integrationsvereinbarung (§ 7 Abs. 2 Z 1 oder 2) erfüllt hat. Zu diesem Zweck sind Namen und Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer und Wohnanschrift des Kursteilnehmers sowie gegebenenfalls…
§ 4 Deutschkurse
… I Nr. 76/2022) (3) Kursmaßnahmen gemäß Abs. 1 für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 7 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 zur Verfügung stehen, sind als Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemäß §…