ImmoInvFG
Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
§ 12 ImmoInvFG · ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
§ 12 Rechnungsjahr der Immobilienfonds
…§ 12. Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.…
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