§ 35 Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
In Kraft seit 17. März 2006
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IG-L
Gliederung
9. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 35 Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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