§ 32 Verweisung auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. April 1998
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IG-L
Gliederung
9. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 32 Verweisung auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht anderes angegeben ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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