zu § 3 Abs
Als Zielwert der Konzentration von Stickstoffdioxid gilt der Wert von 80 µg/m 3 als Tagesmittelwert.
(Anm.: Anlagen 5b und 5c aufgehoben durch Art. 3 Z 37, BGBl. I Nr. 58/2017)
Rückverweise
IG-L-VBA-Verordnung
§ 1
…Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) oder 3. die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Anlage 1 und 2 oder einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 5 IG L erzielt. (2) Die Schaltung des flexiblen Verkehrsbeeinflussungssystems hat so weit vor Überschreitung des numerischen Wertes des niedrigsten für den jeweiligen Schadstoff geltenden Kurzzeitgrenzwertes, das ist…