Bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe hat die IEF Service GmbH über den Antrag auf Insolvenz-Entgelt des Anspruchsberechtigten besonders rasch zu entscheiden. Berücksichtigungswürdige Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Anspruchsberechtigte glaubhaft macht, dass er sich in einer die Existenz gefährdenden Situation befindet und die Deckung des Lebensunterhaltes in anderer zumutbarer Weise nicht gewährleistet ist.
Rückverweise
IESG · Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
§ 42 Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 218/2021
…§ 1 Abs. 5, § 1a Abs. 4, § 1b Abs. 3, § 4, § 5, § 6 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. …
§ 25 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 29/2010
…1) § 1, § 3 Abs. 1, § 3a samt Überschriften, § 3c, § 4 samt Überschrift, § 5, § 6 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 erster und zweiter Satz und Abs. 4…
§ 21 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 82/2008
…28. Juni 2008 in Kraft und sind erstmalig im Zusammenhang mit der Festsetzung des Zuschlages gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 ab 2009 anzuwenden. (3) Die Ersetzung der Bezeichnungen in § 1 Abs. 1, 3, 4a, 5 und 6, § 1a Abs. …
§ 17a Novellen; Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…§ 3 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3a, § 6 Abs. 1 Z 3 und Z 4, der an § 7 Abs. 1 angefügte Satz, § 7 Abs. 6 letzter Satz, § 7 Abs. 7 und…