BundesrechtBundesgesetzeHochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 20144. Hauptstück Willensbildung der Mitglieder1. Abschnitt Wahlen in die Organe§ 51

§ 51Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen

In Kraft seit 17. November 2023
Up-to-date