BundesrechtBundesgesetzeHochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 20144. Hauptstück Willensbildung der Mitglieder1. Abschnitt Wahlen in die Organe§ 45

§ 45Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

In Kraft seit 17. November 2023
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