BundesrechtBundesgesetzeHochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 20142. Hauptstück Vertretungseinrichtungen3. Abschnitt Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist§ 26

§ 26Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

In Kraft seit 17. November 2023
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