(1) Dieses Bundesgesetz regelt die externe Qualitätssicherung an folgenden hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen:
1. Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002,
2. Fachhochschulen nach Fachhochschulgesetz (FHG), BGBl. Nr. 340/1993,
3. Privathochschulen und Privatuniversitäten nach Privathochschulgesetz (PrivHG), BGBl. I Nr. 77/2020,
4. Öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen nach Hochschulgesetz 2005 (HG), BGBl. I Nr. 30/2006.
(2) Die externe Qualitätssicherung der Bildungseinrichtungen gemäß Abs. 1 erfolgt durch:
1. Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems von Bildungseinrichtungen;
2. Akkreditierung von Studien;
3. Akkreditierung von Bildungseinrichtungen;
4. Aufsicht über die nach diesem Bundesgesetz akkreditierten Bildungseinrichtungen und die nach diesem Bundesgesetz akkreditierten Studien;
5. Überprüfungsverfahren für Lehrgänge zur Weiterbildung.
(3) Die externe Qualitätssicherung soll im Zusammenspiel mit den internen Qualitätsmanagementsystemen der in Abs. 1 genannten Bildungseinrichtungen gewährleisten, dass diese hohen Anforderungen entsprechen und ihre Qualität laufend weiterentwickeln.
UG · Universitätsgesetz 2002
§ 58 Curricula
… 51 Abs. 2 Z 29) zu enthalten. (3) Die Curricula von Lehramtsstudien haben kompetenzorientiert nach Maßgabe der Anlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes – HS-QSG, BGBl. I Nr. 74/2011, gestaltet zu sein. (4) In den Curricula von Bachelorstudien für das Lehramt sind gegebenenfalls fachspezifische Kriterien für die…
§ 63a Sonderbestimmung für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien
…für das Lehramt Primarstufe setzt abweichend von § 63 Abs. 1a die Absolvierung des Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt Primarstufe gemäß Punkt 1. der Anlage zum HS-QSG voraus. (Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 1 Z 17, BGBl. I Nr. 177/2021) (7) Für die Zulassung zu…
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
Anl. 2
…des Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) die in Z 2 der Anlage zu § 30a Abs. 1 Z 4 HS-QSG dargestellten Inhalte zu erbringen. Auf Lehramtsstudien, die aufgrund der Rechtslage gemäß dem Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, BGBl. I…
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