§ 19d Anpassung 2020
In Kraft seit 23. Oktober 2019
Up-to-date
§ 19d Anpassung 2020 — HOG
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2020 mit dem Faktor 1,036 vorzunehmen.