§ 3 Unwirksame Vereinbarungen
In Kraft seit 21. März 2016
Up-to-date
HIKrG
Gliederung
1. Abschnitt Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen, allgemeine Bestimmungen
§ 3 Unwirksame Vereinbarungen
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden