§ 59 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. April 2001
Up-to-date
HGG 2001
Gliederung
7. Hauptstück Sonder-, Straf- und Schlussbestimmungen
§ 59 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.
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