§ 59 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. April 2001
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden