§ 82b Übergangsrecht zur Abschnittsgliederung für den Studienbeginn vor dem Studienjahr 2013/14
In Kraft seit 01. Oktober 2013
Up-to-date
HG
Gliederung
5. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 82b Übergangsrecht zur Abschnittsgliederung für den Studienbeginn vor dem Studienjahr 2013/14
Bachelorstudien, die vor dem 1. Oktober 2013 begonnen wurden, sind bis zu deren Auslaufen weiterhin mit einer Studienabschnittsgliederung zu führen.
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