HG
Gliederung
1. Hauptstück Organisationsrecht
7. Abschnitt Innerer Aufbau der Pädagogischen Hochschule
§ 34 Internes Rechnungswesen
(1) An jeder Pädagogischen Hochschule ist unter der Verantwortung und Leitung des Rektorats eine Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten.
(2) Das zuständige Regierungsmitglied hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu den §§ 30 bis 32 sowie § 34 festzulegen.
(3) Die Pädagogischen Hochschulen unterliegen der Kontrolle durch den Rechnungshof.
§ 34 HG · HG · Hochschulgesetz 2005
§ 34 Internes Rechnungswesen
…§ 34. (1) An jeder Pädagogischen Hochschule ist unter der Verantwortung und Leitung des Rektorats eine Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten. (2) Das zuständige Regierungsmitglied hat durch Verordnung…
§ 13 HPSV 2017 · HPSV 2017 · Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung 2017
§ 13 Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung
…Im internen Rechnungswesen gemäß § 34 HG, ausgenommen im Bereich der eigenen Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 HG, gelten das BHG 2013 und seine Durchführungsbestimmungen. Die Pädagogischen Hochschulen haben daher gemäß…
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