HeizKG
Gliederung
III. Abschnitt Abrechnung
§ 24 Genehmigung der Abrechnung
Soweit ein Abnehmer gegen die gehörig gelegte Abrechnung nicht spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, gilt die Abrechnung im Verhältnis zwischen Abnehmer und Abgeber als genehmigt.
…sind daher die Bestimmungen des HeizKG in der Fassung vor der Novelle BGBl I 2021/101 anzuwenden. [32] 2. Gemäß § 24 HeizKG gilt die Abrechnung im Verhältnis zwischen Wärmeabnehmer und Wärmeabgeber als genehmigt, soweit ein Wärmeabnehmer gegen die gehörig gelegte Abrechnung nicht spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung…
…3. 2009 gelegt und der Antrag bei der Schlichtungsstelle am 10. 7. 2009 eingebracht worden. Eine Genehmigung dieser Abrechnung iSd § 24 HeizKG liege nicht vor. Sachanträge nach § 25 HeizKG würden keinen allzu strengen Anforderungen unterliegen. Die Antragsteller bezweifelten erkennbar die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung für…
…ihr vorgeschriebenen Beträge seien überhöht. Es bestehe die Vermutung, dass Heizkörper und die daran angebrachten Ventile defekt seien. Die Antragsgegnerin wendete Verfristung zufolge § 24 HeizKG ein. Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2005 sei am 28. 6. 2006 und jene des Jahres 2006 am 12. 6…
Rückverweise