7Ob107/21t—OGH Entscheidung
23. Juni 2021
…des Revisionsrekurses beträgt für den Bewohner, dessen Vertreter und dessen Vertrauensperson 14 Tage (vgl Höllwerth in Gitschthaler/Höllwerth Kommentar zum AußStrG II [2017] HeimAufG § 17a Rz 6). [10] § 16 HeimAufG enthält Sonderregeln für den Rekurs, soweit er sich gegen bestimmte erstgerichtliche Beschlüsse richtet und die Rekurslegitimation, die…