§ 45 Organe des Österreichischen Hebammengremiums
In Kraft seit 29. April 1994
Up-to-date
§ 45 Organe des Österreichischen Hebammengremiums — HebG
Die Organe des Österreichischen Hebammengremiums sind
1. die Hauptversammlung,
2. der Gremialvorstand,
3. das Präsidium,
4. die Landesgeschäftsstellen.
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