Erfüllt die betreffende Person die Erfordernisse gemäß § 10 Z 1 bis 4 sowie gegebenenfalls § 42a Abs. 2 nicht, so hat das Österreichische Hebammengremium die Eintragung in das Hebammenregister mit Bescheid zu versagen.
Rückverweise
HebG · Hebammengesetz
§ 62a
… 7 wurde nicht vergeben) (8) Mit 1. Jänner 2014 treten 1. § 12 Abs. 2 Z 3 und § 42b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 in Kraft sowie 2. § 12 Abs. 7, § 17…
§ 40 Wirkungskreis
…2. Ausstellen von Hebammenausweisen gemäß § 16; 2a. Entziehung der Berufsberechtigung gemäß § 22, Versagung der Eintragung in das Hebammenregister gemäß § 42b; 3. Anerkennung von Berufsqualifikationen gemäß § 12, Entgegennahme von Meldungen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 21; 4. Erstellen von Richtlinien für die…