§ 86 Abgabenfreiheit
In Kraft seit 22. Januar 2014
Up-to-date
§ 86 Abgabenfreiheit — HDG 2014
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.
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