§ 24c Wöchentliche Höchstarbeitszeit
In Kraft seit 14. Februar 2013
Up-to-date
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.
Rückverweise
GütbefG · Güterbeförderungsgesetz 1995
§ 23 Strafbestimmungen
…der Bestellung eines Filialgeschäftsführers hinsichtlich der Betriebsstätte, für die er verantwortlich ist. (8) Wer als selbstständiger Kraftfahrer 1. die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß § 24c überschreitet, 2. die gemäß § 24d vorgeschriebenen Ruhepausen nicht einhält, 3. an Tagen, an denen er Nachtarbeit leistet, die gemäß § 24e Abs…