(1) Die Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich dauert mindestens sieben Monate und umfaßt mindestens 1 000 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
1. Spezielle Pflege im Operationsbereich
2. Allgemeine und spezielle chirurgische Gebiete
3. Hygiene und Medizintechnik
4. Planung und Organisation im Operationsbereich
5. Kommunikation.
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