Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Grundbuchsabfrage zu schaffen und jedermann Grundbuchseinsicht zu gewähren. § 5 Abs. 2, 3, 4 erster Satz und Abs. 5 ist sinngemäß anzuwenden.
GKG · Gerichtskommissärsgesetz
§ 2a
…1) Ein Notar, der nach § 7 GUG Grundbuchseinsicht gewährt, ist hiebei als Gerichtskommissär tätig. (2) Der Notar hat für Amtshandlungen nach Abs. 1 Anspruch auf Gebühren, deren Höhe sich nach den…
…Individualantrag begehrt der Einschreiter, der Verfassungsgerichtshof möge §7 Abs1 letzter Satz des Grundbuchsumstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 550/1980 (im folgenden: GUG), als verfassungswidrig aufheben. §7 GUG - die angefochtenen Teile sind durch Unterstreichung hervorgehoben - lautet: "Grundbuchsabfrage für Rechtsanwälte §7. (1) Der Bundesminister für Justiz hat unter Bedachtnahme auf die technischen Gegebenheiten…
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