§ 16 Verständigung des Vermessungsamtes
In Kraft seit 01. Januar 1981
Up-to-date
GUG
Gliederung
2. Abschnitt BESTIMMUNGEN FÜR DAS UMGESTELLTE GRUNDBUCH
§ 16 Verständigung des Vermessungsamtes
Die Verständigung des Vermessungsamtes von Änderungen im Eigentumsblatt hat zu unterbleiben.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden