GSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. Unterabschnitt Leistungen der Krankenversicherung im besonderen
§ 97 Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden
(Grundsatzbestimmung)Für die Regelung der Beziehungen des Versicherungsträgers zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ist § 148 ASVG anzuwenden.
§ 97 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 97 Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden
…§ 97. (Grundsatzbestimmung) Für die Regelung der Beziehungen des Versicherungsträgers zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ist § 148 ASVG anzuwenden.…
§ 79 Leistungen
…aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung ( §§ 90 bis 93 ), erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege ( § 99 ) oder Anstaltspflege ( §§ 95, 96, 97 und 98 ); 3. aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit: Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit ( § 104a ); 3a. aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft: Mutterschaftsleistungen…
§ 269 Schlußbestimmungen zu Art. II des 2. Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 764
…§ 77 Abs. 2, 85 Abs. 2 lit. b , 86 Abs. 1, 91 Abs. 2, 96 Abs. 2, 97, 98, 98a, 160 Abs. 3, 190 Abs. 1 und 194 Abs. 1 Z 2 lit. b in der Fassung des…
§ 98 Beziehungen zu anderen als in § 97 genannten Krankenanstalten
…§ 98. (1) Der Erkrankte kann auch in eine andere als in § 97 genannte Krankenanstalt aufgenommen werden, mit der der Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis steht. In diesem Fall ist die Pflege in einer solchen Krankenanstalt der Pflege in…
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