GSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. Unterabschnitt Leistungen der Krankenversicherung im besonderen
§ 89 Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
(1) Die Versicherten und ihre Angehörigen (§ 83) haben Anspruch auf jährlich eine Vorsorge(Gesunden)untersuchung. Sie ist vom Versicherungsträger nach Maßgabe der gemäß § 132b Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erlassenen Richtlinien des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger durchzuführen.
(2) Die im Zusammenhang mit den Vorsorge(Gesunden)untersuchungen entstehenden Fahrtkosten sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 103 Abs. 6 zu ersetzen.
§ 89 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 89 Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
…§ 89. (1) Die Versicherten und ihre Angehörigen ( § 83 ) haben Anspruch auf jährlich eine Vorsorge(Gesunden)untersuchung. Sie ist vom Versicherungsträger nach Maßgabe der gemäß…
§ 79 Leistungen
…Krankenversicherung sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewähren: 1. Zur Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge(Gesunden)untersuchungen ( §§ 88 und 89 ); 2. aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung ( §§ 90 bis 93 ), erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege ( § 99 ) oder Anstaltspflege ( §§ 95…
§ 86 Kostenbeteiligung
…3 Abs. 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 ). (5) Der Versicherte hat keinen Kostenanteil zu bezahlen: a) bei Sachleistungen gemäß den §§ 88, 89, 89a, 99, 101 und 102 Abs. 2 sowie bei Leistungen gemäß § 94a und § 99a mit Ausnahme der Zuzahlung gemäß §…
§ 121 Neutrale Zeiten
…einer Freiheitsstrafe oder einer Anhaltung im Sinne des § 58 Abs. 1 Z. 1 dieses Bundesgesetzes bzw. im Sinne des § 89 Abs. 1 Z. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes bzw. des § 54 Abs. 1 Z. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes ruhte; 7…
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