GSVG
Gliederung
ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
ABSCHNITT VII Pensionsanpassung
§ 53a
(1) Die Aufwertungszahl (§ 47) beträgt für das Kalenderjahr 1992 1,055.
(2) Die Höchstbeitragsgrundlage (§ 48) beträgt für das Kalenderjahr 1992 37 100 S.
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