GSVG
Gliederung
ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
ABSCHNITT VII Pensionsanpassung
§ 52 Anpassung der Leistung von Amts wegen
Die Anpassung der Leistungen gemäß § 50 ist von Amts wegen vorzunehmen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden