GSVG
Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Erteilung von Auskünften über
a) bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;
b) die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen;
c) das Versichertenservice der zuständigen Sozialversicherungsträger und das Service des Künstler Sozialversicherungsfonds;
d) das Meldeverfahren aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis;
e) die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Sozialversicherung;
f) allgemeine Angelegenheiten des Verfahrens vor dem Sozialversicherungsträger und dem Künstler Sozialversicherungsfonds;
g) Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung;
2.Unterstützung bezüglich der Melde- und Auskunftspflichten nach den §§ 18 bis 22;
3. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf alle Arten von Leistungen der Sozialversicherung, auf freiwillige Versicherung, auf Rückerstattung von Beiträgen, auf Differenzbeitragsvorschreibung, auf Feststellung der Versicherungszeiten und auf Feststellung der Versicherungspflicht;
4. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen nach dem K SVFG.
§ 189b GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 189b Aufgaben
…§ 189b. Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Erteilung von Auskünften über a) bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen; b) die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen; c) das…
§ 229f Mitwirkung des Künstler Sozialversicherungsfonds
…übermitteln. (2) Der Künstler Sozialversicherungsfonds hat darüber hinaus dem Versicherungsträger im Einzelfall auf Anfrage die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 189b und 189c erforderlichen Auskünfte zu erteilen.…
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