BundesrechtBundesgesetzeGewerbliches SozialversicherungsgesetzDRITTER TEIL Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu den Trägern der Sozialhilfe; Ersatzleistungen; KünstlerInnen-Servicezentrum; Schadenersatz und Haftung; VerfahrenABSCHNITT I Beziehungen der Versicherungsträger zueinander2. Unterabschnitt Sonstige Ersatzansprüche der Versicherungsträger untereinander§ 182b

§ 182bErmittlung des Aufwandersatzes für Unterstützungsleistungen nach § 104a

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date