Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)pension nach den §§ 136, 145 und 146 sind auf hinterbliebene eingetragene PartnerInnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.
…VfSlg. 8871/1980, als verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat von der Erstattung einer Äußerung abgesehen. II. Der VfGH hat erwogen: Abs1 des mit "Witwerpension" überschriebenen §137 GSVG BGBl. 560/1978 idF des ArtIX Z4 der ersten Nov. zum GSVG, BGBl. 684/1978, hat gelautet: "(1) Witwerpension gebührt dem Ehegatten nach dem Tode…
…1978 (BSVG), am 1. Jänner 1979 wurden beide Bestimmungen jedoch aufgehoben (§§253 GSVG, 240 BSVG) und durch gleichartige neue Bestimmungen ersetzt (§§137 GSVG, 128 BSVG). III. Die Anträge sind zulässig. Es ist nichts hervorgekommen, was daran zweifeln ließe, daß das Oberlandesgericht Wien als zur Entscheidung in zweiter Instanz…
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