§ 114 Versicherungszeiten
In Kraft seit 01. August 1996
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Gliederung
Unter Versicherungszeiten sind die in den §§ 115 und 117 angeführten Beitragszeiten und die in den §§ 116, 116a, 116b und 117 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.
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