GSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
3. Unterabschnitt Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
§ 107 Ruhen des Anspruches auf Krankengeld
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange den Meldeverpflichtungen nach § 106 Abs. 2 nicht nachgekommen wird.
(2) In Fällen, in denen die persönlichen Verhältnisse des Versicherten oder das Vorliegen besonderer Gründe für die nicht rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit es gerechtfertigt erscheinen lassen, kann die Satzung das Krankengeld bei nicht rechtzeitiger Meldung auch für die zurückliegende Zeit vorsehen.
(3) Durch die Satzung kann ferner bestimmt werden, dass das Krankengeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht, wenn der Versicherte
1. einer Ladung zum Chef(Vertrauens)arzt ohne wichtigen Grund nicht Folge leistet oder
2. wiederholt Bestimmungen der Krankenordnung oder Anordnungen des behandelnden Arztes verletzt hat,
in allen diesen Fällen, wenn der Versicherte vorher auf die Folgen seines Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist.
(4) Zeiträume des Ruhens werden auf die Höchstdauer nach § 106 angerechnet.
§ 107 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 107 Ruhen des Anspruches auf Krankengeld
…§ 107. (1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange den Meldeverpflichtungen nach § 106 Abs. 2 nicht nachgekommen wird. (2) In Fällen, in denen die…
§ 79 Leistungen
…§ 103 ) zu gewähren. (2) Bei Bestand einer Zusatzversicherung ( § 9 ) sind Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 105 bis 107 zu gewähren. (3) Die Leistungen der Krankenversicherung werden auch gewährt, wenn es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ( §§ 175…
§ 172 Überweisungsbetrag und Beitragserstattung
…227 Abs. 1 Z 2, 3 und 7 bis 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , c) Beitragsmonate nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz , Ersatzmonate gemäß § 107 Abs. 1 Z. 1 und 2 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes für die Begründung des Anspruches auf einen Ruhe(Versorgungs)genuß bedingt oder unbedingt an…
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