§ 35 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. Januar 2017
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GStG
Gliederung
8. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
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