Die Bundesanstalt soll dazu beitragen, das Wissen über die nationalsozialistischen Massenverbrechen im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen (im Folgenden: KZ Mauthausen), im ehemaligen Konzentrationslager Gusen (im Folgenden: KZ Gusen) sowie in allen Außenlagern ( Anlage 1 ) im öffentlichen Gedächtnis zu verankern und zu bewahren, die gesellschaftliche Reflexion über deren Ursachen und Folgen zu fördern, über Bezüge zu jeglicher Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie, Fremdenfeindlichkeit oder Völkermord aufzuklären und diesen entgegenzutreten. In diesem Sinne hat sie die gemäß § 22 überlassenen Immobilien, die an die in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern begangenen Verbrechen erinnern, zu betreiben. Die Bundesanstalt hat wissenschaftliche, pädagogische, kultur- und gedenkpolitische Aufgaben in gemeinnütziger Weise öffentlich wahrzunehmen. Aufgrund der internationalen und nationalen gesellschafts-, staats- und bildungspolitischen Bedeutung dieser historischen Orte verpflichtet sich der Bund zur nachhaltigen Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung durch dauerhafte Finanzierung.
Rückverweise
GStG · Gedenkstättengesetz
§ 3 Aufgaben der Bundesanstalt
…Die Bundesanstalt hat im Sinne der Zielbestimmung des § 2 und im öffentlichen Interesse insbesondere die folgenden Aufgaben zu erfüllen: 1. die Bewahrung und Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus im KZ …
§ 37 Inkrafttreten
…1) Mit Ausnahme des § 33 tritt dieses Bundesgesetz mit 1. Jänner 2017 in Kraft. (2) Die für die Aufnahme der Tätigkeit der Bundesanstalt erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden…
§ 4 Finanzierung der Bundesanstalt
…ihrer Aufgaben gemäß § 3, einschließlich der notwendigen Personal- und Sachkosten sowie aller Aufwendungen, die zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben nach § 2 und § 3 nötig sind, leistet der Bundesminister für Inneres jährliche Zuwendungen an die Bundesanstalt auf Basis des Vorhabensberichts nach § 14 Abs…