§ 35 Juxausspielungen
In Kraft seit 01. Januar 1990
Up-to-date
Juxausspielungen sind Ausspielungen, bei denen auf jeden Spielanteil (Loszettel) ein Treffer entfällt und die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile entfallenden Treffer ermitteln.
Rückverweise
GSpG · Glücksspielgesetz
§ 36 Übertragung des Rechts zur Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck
…Ausübung des ihm zustehenden Rechtes zur Durchführung von sonstigen Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspielen (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35) durch Bewilligung an andere Personen übertragen. (2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nur zulässig: 1. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit…