Dieses Bundesgesetz tritt wie folgt in Kraft:
1. (Grundsatzbestimmung) § 12 Abs. 5 tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft; die Ausführungsgesetze sind bis spätestens 30. Juni 2023 zu erlassen und mit 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen;
2. alle übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft, wobei die GSA erst mit 1. Jänner 2023
a) die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 3 Z 1 bis 6 und 8 bis 10 erfüllen sowie
b) die Dienstleistungen gemäß § 4 Abs. 3 Z 7 erbringen
darf.
Rückverweise
GSAG · GeoSphere Austria-Gesetz
§ 25 Übergangsbestimmungen zum 3. Abschnitt (Organisation)
…zu informieren, wenn die Mitglieder der Generaldirektion nicht innerhalb von fünf Werktagen eine Einigung erzielen. (2) Die Generaldirektion hat 1. ab dem in § 29 Z 2 genannten Zeitpunkt alle Maßnahmen im Namen und auf Rechnung der GSA zu treffen, die für die Errichtung der GSA erforderlich sind; 2…