Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 30. Dezember 1987
Up-to-date
GrStG 1955
Gliederung
ABSCHNITT IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Art. 2 Artikel II
Artikel I ist erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte oder Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1988 liegen oder eintreten.
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