Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 27. November 1982
Up-to-date
GrStG 1955
Gliederung
ABSCHNITT IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Art. 2 Artikel II
Art. I ist erstmalig auf Veranlagungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1982 liegen.
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