Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 23. Juni 1977
Up-to-date
GrStG 1955
Gliederung
ABSCHNITT IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Art. 2 Artikel II
Rückverweise
Die Bestimmungen des Art. I sind erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte oder Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1978 liegen oder eintreten.
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