§ 20 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. September 1996
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1. das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;
2. das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden