§ 7 Organe der Gesellschaft
In Kraft seit 01. August 2006
Up-to-date
Die Gesellschaft hat folgende Organe:
1. Generalversammlung,
2. Geschäftsführer/Geschäftsführerin,
3. Institutsversammlung und
4. Kuratorium.
Rückverweise
GÖGG · Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
§ 4 Aufgaben der Gesellschaft
…Organ- und Stammzelltransplantationswesens, die Wahrnehmung der Funktion des österreichischen Stammzellregisters nach Maßgabe des § 4a, die Organvigilanz und das Berichtswesen im Bereich der Organtransplantation, 7. Entwicklung von Grundlagen für die Weiterentwicklung von Gesundheitsberufen einschließlich Ausarbeitung von Curricula, 8. Führung des IVF-Registers gemäß § 7 des Bundesgesetzes, mit dem…